Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtvertreter,

Bevor ich nun auf die einzelnen Haushaltspositionen des Haushaltsplanes 2024 eingehe, möchte ich aber noch kurz auf eine bereits erfolgte Gesetzesänderung mit einer einhergehenden geänderten Haushaltssystematik hinweisen. Seit dem Jahr 2021 war es möglich die Belastungen in Form von Mehraufwendungen und Mindererträgen aus der COVID-19-Pandemie zu isolieren und als gesonderte Position auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen. Für den Haushalt 2023 kam dann die Möglichkeit zur Isolierung von Ukraine-Kriegsfolgekosten hinzu. Zunächst galt die Isolierung letzterer genannter Belastungen auch für die mittelfristige Finanzplanung des Haushalts 2023. Nunmehr ist durch Gesetzesänderung die Isolierungsmöglichkeit komplett entfallen. Dementsprechend kann der noch im Haushalt 2023 für 2024 ff. eingestellte außerordentliche Ertrag in Höhe von rund 600.000 € nicht mehr zur Verringerung des Defizits ergebnisverbessernd einkalkuliert werden.

Im Ergebnis entsteht auch aufgrund des soeben erläuterten Sachverhalts ein Jahresdefizit in Höhe von 2,05 Mio. €, welches, nach entsprechender Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2022, durch die Ausgleichsrücklage gedeckt wäre. Folglich bräuchte der Haushalt 2024 bei der Aufsichtsbehörde lediglich angezeigt zu werden und nicht wie noch der Haushalt 2023 zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.

Die Ausgleichsrücklage betrug zum 31.12.2021 1,48 Mio. €. Die Jahresabschlussarbeiten 2022 sind noch nicht in Gänze abgeschlossen, so dass die Beträge in der Spalte „Ergebnis 2022“ noch nicht endgültig sind. Ebenso sind die dem Haushaltsplan-Entwurf beigefügten Auszüge aus der Jahresrechnung 2022 und die Schlussbilanz zum 31.12.2022 zunächst vorläufig. Man kann jedoch schon sagen, dass ein positives Ergebnis in Höhe von rund 2 Mio. € entstehen wird. Allein bei der Gewerbesteuer konnten Mehrerträge von rund 1,6 Mio. € erzielt werden. Die Finanzrechnung profitiert natürlich in ähnlicher Höhe von diesen dann auch Mehreinzahlungen. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass in den letzten Jahren hohe Beträge investiert wurden und in der Finanzplanung eine nicht geringfügige negative Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln stattfindet. Bislang konnte ein höherer Finanzmittelabfluss u. a. durch die Inanspruchnahme von Förderprogrammen verhindert werden. Ebenso konnten die Landespauschalen in Form von Investitions-, Sport-, und Bildungspauschale liquiditätsschonend eingesetzt werden. Diese sind aber nunmehr, nachdem sie in der Vergangenheit teilweise angespart werden konnten, nahezu in Gänze aufgebraucht. Für anstehende größere Investitionen müssen folglich in Zukunft die eigenen liquiden Mittel stärker herangezogen werden. Einzelheiten zum Ergebnis 2022 möchte ich allerdings erst in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses in einem Monat, am 07. Dezember, erläutern. Die Beschlussfassung des Jahresabschlusses in der Stadtvertretung ist dann für den 12. Dezember dieses Jahres vorgesehen. Bei dem entsprechenden Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses, hätte die Ausgleichsrücklage dann einen Bestand von rund 3 Mio. € und könnte zum Ausgleich des Defizits des Jahrs 2024 herangezogen werden. Aus der Übersicht auf dem Bildschirm können Sie die Entwicklung des Eigenkapitals der vorangegangenen Jahre erkennen. Trotz des hohen Defizites von 2,05 Mio. € wird die verpflichtende 5 %-Hürde zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nicht überschritten.

Nun aber zu den einzelnen Haushaltspositionen des Jahres 2024.

  • Bei der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer werden wir Ihnen auch für das kommende Jahr keine Hebesatzerhöhung vorschlagen. Anhand der Grafik schräg hinter mir können Sie erkennen, wie sich die Hebesätze der Grundsteuer B in den umliegenden Städten unserer Region im Jahr 2023 entwickelt haben. Teilweise sind Hebesatzerhöhungen bei diesen für das kommende Jahr vorgesehen.
  • Die Erträge bei den Grundsteuern A und B können auf Vorjahresniveau mit Werten von 50.000 € und 1,53 Mio. € verbleiben. Die Gewerbesteuern werden um 600.000 € auf 2,8 Mio. € angehoben. Die derzeitigen Ist-Einzahlungen 2023 liegen bei rund 3 Mio. €, das Soll bei rund 4 Mio. €. Momentan liegt das Rechnungsergebnis 2023 also bei rund 1,8 Mio. € über dem Haushaltsansatz von 2,2 Mio. €. Eine 100 %-ige Berücksichtigung des Orientierungsdatenerlasses des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW, der für das kommende Jahr eine Steigerung von 3,4 % auf das Ist-Ergebnis bei der Gewerbesteuer vorsieht, würde dabei aber ein unrealistisches Ergebnis liefern. Die vorbenannten Summen des Jahres 2023 beinhalten die nachveranlagten Corona-Jahre, welche zuvor auf Antrag des Steuerpflichtigen auf Null-Euro herabgesetzt wurden, im Nachhinein aberdoch zu Gewerbesteuerfestsetzungen geführt haben. Die Gewerbesteuer-Programm-Prognose für dieVorauszahlungen 2024 liegt bei rund 2,7 Mio. €, so dass ausgehend von einer kleinen Steigerung auf diesen Wert ein Gewerbesteueransatz von 2,8 Mio. € angenommen wird.
  • Der Ansatz des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wurde für das kommende Jahr auf 5,9 Mio. € geschätzt (Folie) und bedeutet ein Plus von 100.000 € gegenüber dem Jahr 2023.  Im Wesentlichen sind hier die Steuereinnahmen, die auf der Einnahmeerwartung des Landes nach der Mai-Steuer-schätzung des Arbeitskreises basieren, enthalten. Ebenso finden die Entwicklungen des Landeshaushaltes und des kommunalen Finanzausgleichs Berücksichtigung. Die Steigerung des Haushaltsansatzes des Anteils an der Einkommensteuer ist darauf zurückzuführen, dass für das Jahr 2024 von einer 5,5-prozentigen Steigerung zum Vorjahr ausgegangen wird.Insgesamt hängen die Erträge der Gemeinden aus ihrem Einkommensteueranteil von der Einwohnerzahl, der Einkommensstruktur und der gesamtwirtschaftlichen Situation, wie z. B. der Arbeitslosigkeit, ab. Die Ansätze ab dem Jahr 2024 wurden anhand der vorläufigen neuen Schlüsselzahlen für die Jahre 2024 bis 2026 errechnet; diese werden ja alle 3 Jahre neu für jede Kommune ermittelt. Die endgültigen Schlüsselzahlen werden voraussichtlich erst Ende des Jahres veröffentlicht. Leider ist auch dieses Mal bei der Neuberechnung der Schlüsselzahlen für Breckerfeld kein positiver Effekt entstanden. Gute 170.000 € (3 %) gehen durch die neue Schlüsselzahl verloren. Gleiches Prozedere bezüglich der Neubildung der Schlüsselzahl gilt für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Auch hier wird die vorläufige neue Schlüsselzahl bei der Berechnung zugrunde gelegt. An dieser Stelle hat die neue Schlüsselzahl jedoch durch eine Steigerung einen positiven Effekt von rd. 20.000 € für die Hansestadt Breckerfeld. Der Haushaltsansatz wird gemäß den Orientierungsdatenfür das kommende Jahr um 50.000 € auf 520.000 € erhöht.
  • Die Kompensation der Belastungen aus der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs wird gemäß der Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2024 eine minimale Steigerung erreichen, so dass der Ansatz um 10.000 € auf 580.000 € erhöht werden kann.
  • Bei den Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz wird gemäß der Modellrechnung des Landes ein Betrag von rd. 1,9 Mio. € für die Hansestadt Breckerfeld prognostiziert. Diese 1,9 Mio. € bedeuten eine Ertragssteigerung von 450.000 € im Vergleich zum Jahr 2023. (Folie) Der für die Schlüsselzuweisungen fiktiv festzulegende Bedarf jeder einzelnen Kommune wird anhand eines bevölkerungsbezogenen Hauptansatzes sowie ergänzender Nebenansätze ermittelt. Als Nebenansätze werden der Beschultenansatz, der Soziallastenansatz, der Zentralitätsansatz und der Flächenansatz berücksichtigt. In den letzten Jahren wurden die Parameter entsprechend dendurchgeführten finanzwissenschaftlichen Gutachten fortentwickelt angepasst.Die im GFG 2019 eingeführte „Aufwands-/Unterhaltungspauschale“ als allgemeines Deckungsmittel zur finanzkraftunabhängigen Stärkung der gemeindlichen Infrastruktur, bleibt auch für das Jahr 2024 erhalten. Diese Pauschale wird hälftig nach Gemeindefläche und Einwohnerzahl verteilt und macht für die Hansestadt Breckerfeld einen Betrag von rund 185.000 € aus und ist unverändert zum Jahr 2023.
  • Ebenso beibehalten wird für das kommende Jahr die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Investitions- und Sonderpauschalen.

Unter Berücksichtigung aller weiteren Ertragspositionen schließt der Ergebnishaushalt auf der Ertragsseite mit insgesamt 20.988.000 € ab.

Nun zu den Aufwendungen für das kommende Jahr.

  • Als größte Einzelposition ist im Haushalt die Kreisumlage in Höhe von 5,4 Mio. € zu nennen. (Folie) Dieses bedeutet einen Mehraufwand zum Vorjahresansatz von 500.000 € und ist zum einen auf den gestiegenen Hebesatz von 3,2 %-Punkten gegenüber dem Jahr 2023 zurückzuführen und ist zum anderen durch unsere gestiegenen Umlagegrundlagen im Vergleich zum Vorjahr begründet. Der Ennepe-Ruhr-Kreis plant mit einem Kreisumlagehebesatz von 42,2 %. Das Benehmensverfahren zum Kreishaushalt 2024 ist im August 2023 eingeleitet worden. Eine gemeinsame Stellungnahme sämtlicher Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises wurde abgegeben. Detaillierte Ausführungen mit Feststellungen und Forderungen gegenüber dem Kreis wurden in der Anhörungssitzung im Kreisausschuss am 30. Oktober 2023 durch die einzelnen Städte vorgebracht. Ich hoffe, dass noch eine Hebesatzverringerung erfolgen wird.
  • Die Kinder- und Jugendhilfe wurde für das Jahr 2024 auf 4,0 Mio. € angehoben. (Folie) Dieses bedeutet eine Aufstockung um 200.000 € zum Vergleichsjahr 2023 und resultiert aus Erkenntnissen aus vorangegangenen Jahren und im Hinblick auf den neuen Kindergarten. Momentan stehen sowohl das letzte Quartal 2022, als auch die drei bisherigen Quartale des aktuellen Jahres zur Abrechnung aus. Seitens der Stadt Ennepetal werden hier EDV-Probleme angegeben. Für das Jahr 2022 wurde im Jahresabschluss eine entsprechende Rückstellung gebildet.
  • Im Bereich der Leistungen und Einrichtungen für Asylbewerber finden diverse Ansatzanpassungen statt. Die Erstattungen vom Land im Wege des FlüAG werden aufgrund gestiegener Fallzahlen und aufgrund zusätzlich zu erhaltender Integrationspauschalen für das Jahr 2024 um 150.000 € auf 650.000 € angehoben. Entsprechend der gestiegenen Personenzahl erhöhen sich insbesondere die Aufwendungen bei den laufenden Grundleistungen. Ebenso können die Ertragsansätze bei dem Benutzungsentgelt und den Mieten für die Asylbewerberwohnungen um insgesamt 400.000 € erhöht werden. Investitionsauszahlungen in Höhe von 350.000 € werden für die Sanierung des Daches Hans-Berger-Str. 1, 2 und für die Sanierung Nesselberg 8 bereitgestellt.
  • Für den Breitbandausbau in der Hansestadt Breckerfeld werden für das kommende Jahr 430.000 € eingeplant. Hierbei handelt es sich um die 10 %-igen Eigenanteile der Hansestadt Breckerfeld im Wege des geförderten Breitbandausbaus. Wie bereits mehrfach berichtet, hat der Ennepe-Ruhr-Kreis im Jahr 2017 Förderbescheide zum Breitbandausbau aus den Bundes- und Landesförderprogrammen von je rd. 9 Mio. € erhalten. In diesem sogenannten „Weiße-Flecken-Programm“ -auch 4. Call genannt- beträgt unser Eigenanteil rund 210.000 €. Förderfähig waren Adressen, welche weniger als 30 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit zur Verfügung stehen hatten. Gemäß dem aktuellen Sachstandsbericht unseres Breitbandbeauftragten ist mit einer verzögerten Fertigstellung der Maßnahme im Juni 2024 zu rechnen. Weitere Förderanträge für den Breitbandausbau in Gewerbegebieten -sogenannter 6. Call- wurden gestellt, hier wartet man noch auf die finalen Förderbescheide bevor die Kreisverwaltung die Ausbauunternehmen beauftragen kann. Hier wird der Eigenanteil der Stadt bei rund 70.000 € liegen. Zuletzt wurde in diesem Jahr eine Kooperationsvereinbarung zum „Hellgraue-Flecken-Programm“ zwischen dem Ennepe-Ruhr-Kreis und den kreisangehörigen Kommunen geschlossen. Durch eine neue Förderrichtlinie gelten hierbei alle Adressen mit einer Versorgung von unter 100 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit als unterversorgt. Hier steht der finale Förderantrag noch aus. Unser Eigenanteil wird nach den bisherigen Erkenntnissen bei rund 600.000 € liegen, welcher aber zunächst in 4 gleichen Teilen von jeweils 150.000 € auf die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 aufgeteilt wird.

Sämtliche Aufwendungen wurden an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Insbesondere bei den Personalaufwendungen ist eine Steigerung von rund 300.000 € zum Jahr 2023 zu verzeichnen. Der Ergebnishaushalt schließt somit auf der Aufwandsseite mit einem Betrag von 23.038.000 € ab.

Ich komme nun zu den wichtigsten Investitionsvorhaben im kommenden Haushaltsjahr, Sie können diese aus der auf dem Bildschirm dargestellten Aufstellung erkennen:

  • Für den Bauhof werden 80.000 € für die Anschaffung eines Pritschenwagens und diverser Einrichtungsgegenstände für die Werkstatt eingeplant. Die Mittel für die geplante, aber in 2023 nicht durchgeführte Erneuerung der Fassade, können in Höhe von 100.000 € in das Jahr 2024 zweckentsprechend übernommen werden.
  • Für den Bereich der Feuerwehr wird für die Anschaffung technischer Ausrüstung ein Betrag in Höhe von 910.000 € bereitgestellt. Hier soll im Jahr 2024 eine neue Drehleiter für den Löschzug Breckerfeld in Höhe von 850.000 € in Auftrag gegeben. Die Lieferung erfolgt allerdings erst im Jahr 2025. Des Weiteren muss der Ansatz für die Installation einer Absauganlage in allen drei Gerätehäusern um 40.000 € erhöht werden. In 2023 waren bereits 80.000 € eingeplant, welche in das Jahr 2024 übernommen werden können. Für die Sanierung des Daches in Zurstraße werden 60.000 € eingeplant.
  • Für die Grundschule sollen im kommenden Jahr 120.000 € für neue Medien in Form von Tabletts, Active Panel usw. bereitgestellt werden. Auf dem Dach der Grundschule, der OGS und der kleinen Sporthalle soll eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Hierfür werden insgesamt 130.000 € veranschlagt.
  • Des Weiteren werden für den Anbau am Gebäude der Offenen Ganztagsschule im Jahr 2024 Mittel in Höhe von 100.000 € für die Planung veranschlagt. Für die Bauphase werden im Jahr 2025 zum jetzigen Zeitpunkt 1 Mio. € geplant. Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der OGS werden 40.000 € bereitgestellt. In der Kleinschwimmhalle soll im kommenden Jahr das Becken inkl. Umrandung saniert werden. Hierfür werden 230.000 € bereitgestellt.
  • Für die Sanierung des Kindergartens Zwergenwald in Waldbauer werden 500.000 € als Investitionskostenzuschuss zur Verfügung gestellt.
  • Im Jahr 2023 wurde für die Sanierung der Jugendräume am Busbahnhof und zum barrierefreien Umbau der Toilettenanlage 350.000 € für den Jugendraum und 50.000 € für die Toilettenanlage eingeplant. Diese nicht verausgabten Haushaltsmittel können zweckentsprechend in das Jahr 2024 übertragen werden. Zusätzlich werden für den Jugendraum 100.000 € bereitgestellt.
  • Für den Bereich Entwässerung werden 500.000 € einkalkuliert. Für die Sanierung von Altkanälen werden 200.000 € angesetzt. Die Sanierung sonstiger Bauwerke werden mit 100.000 € veranschlagt. Ebenso weitere 200.000 € werden jeweils für die Kanalbauplanung und die Erschließungsplanung für den Straßenbau im geplanten Neubaugebiet an der Klevinghauser Straße zur Verfügung gestellt. Nicht-verausgabte Haushaltsmittel für diese Maßnahmen können aus dem Vorjahr übernommen werden.
  • Für die allgemeine investive Straßenerneuerung werden 200.000 € zur Verfügung gestellt. Für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen werden 200.000 € eingeplant.
  • Insgesamt stehen Mittel für Investitionen in unserer Stadt im kommenden Jahr von rund 4 Mio. € zur Verfügung.

Bevor ich nun zum Schluss komme, möchte ich mich wie jedes Jahr bei allen bedanken, die an der Erstellung des Haushaltsplanes mitgewirkt haben.