Liebe Genossinnen und Genossen,

aufgrund diverser Nachfragen möchte ich ergänzend zu den Einberufungen für die Vertreterversammlungen und für die Delegiertenkonferenz ein paar Dinge klarstellen:

  1. Sowohl die Vertreterversammlung als auch eure Mitgliederversammlungen sind nach der aktuellen Coronaschutzverordnung erlaubt. In § 13 heißt es dazu:
  1. Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen dieser Verordnung fallen, sind bis zum 30. November 2020 untersagt.
  2. Abweichend von Absatz 1 sind unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a zulässig
  1. Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz,
  2. Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blut- und Knochenmarkspendetermine) zu dienen bestimmt sind,

[…]

  1. Das Bundeswahlgesetz sieht ausdrücklich Versammlungen mit Präsenzpflicht vor. Online-Video-Konferenzen oder dergleichen mit anschließender Briefwahl sind bei der Wahl von Delegierten für die Aufstellungsversammlungen zum Bundestag nicht zulässig.

 

  1. Ihr könnt auch nicht einfach auf die Delegierten zu den Vertreterversammlungen zur Kommunalwahl zurückgreifen. Dies ergibt sich ebenfalls aus dem Wahlrecht. Auf jeden Fall müssen die Delegierten eurer Ortsvereine für die Vertreterversammlung und für die Delegiertenkonferenz jetzt neu gewählt werden – und sie sind dann auch nur für dieses eine Aufstellungsverfahren für die Bundestagswahl 2021 gewählt.

Viele Grüße
Claus Homm
Geschäftsführer der SPD-Unterbezirke Hagen & Ennepe-Ruhr
eMail: claus[punkt]homm[at]spd[punkt]de
Mobil: (0173) 9147175
SPD-Unterbezirk Hagen, Elberfelder Straße 57, 58095 Hagen, Tel.: (02331) 919452
SPD-Unterbezirk Ennepe-Ruhr
Annenstraße 8, 58453 Witten
Tel.: (02302) 9494014

Coronaschutzverordnung vom 30. Oktober 2020