Im November 2024 fragte die SPF Fraktion im Bauausschuss nach: Bis heute hat sich die Situation noch nicht geändert

Die fehlende Beschilderung der beiden Kreisverkehre vor dem historischen Altstadtkern in Breckerfeld ist unverzüglich anzubringen und die Fahrbahnmarkierungen (Zebrastreifen) zu erneuern: (Anbringung der Verkehrszeichen Vz. 350 – Fußgängerüberweg StVO vor den Zebrastreifen und Erneuerung der kaum noch erkennbaren Markierungen Zeichen 29 – Zebrastreifen auf der Fahrbahn).

Begründung: Der zunehmende Durchgangsverkehr auf der L 528, insbesondere geprägt durcherheblichen Schwerlastverkehr, belastet den historischen Altstadtkern auf unzumutbare Weise. Ursache dafür sind im Wesentlichen die Sperrung maroder Brücken auf der A45 deren Neubau und Sanierung offensichtlich noch Jahre dauern wird. Dadurch ist der historische Altstadtbereich in unserer Stadt für Fußgänger zu einer gefährlichen Verkehrszone geworden, die unbedingt sicherer gemacht werden muss. 

Straßenbaulastträger für die L 528 und damit auch für die Verkehrssicherungspflicht zuständig ist der Landesbetrieb Straßen NRW. Die Verwaltung wird beauftragt, den Landesbetrieb unter Fristsetzung aufzufordern die Fußgängerquerungen an den in Rede stehenden Kreisverkehren neu zu markieren und die fehlende Beschilderung anzubringen, um damit die Fußgängerüberwege deutlich sichtbar zu markieren und sicherer zu machen. Die beiliegenden Fotos dokumentieren die beschriebene unzulängliche Situation an den Kreisverkehren. Zudem sollte zukünftig durch den städtischen Bauhof die Anpflanzungen kurz vor dem Kreisverkehr Ecke L 528 / Prioreier Str. deutlich kürzer gehalten werden. Aufgrund des Verschwenkens der L 528 in diesem Bereich kurz vor dem Kreisverkehr verdeckt die Bepflanzung insbesondere Kinder und kleinere Personen, die sich dem Fußgängerüberweg nähern.

Sollte sich der Landesbetrieb in einer angemessenen Fristsetzung nicht bewegen, ist die Verwaltung aufgefordert, im Rahmen der Ersatzvornahme die Verkehrssicherungspflicht auszuüben und die Sicherheitsmängel schnellstmöglich zu beheben unter in Regressnahme des Landesbetriebes Straßen NRW.