Die SPD weist im Landschaftsausschuss des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe darauf hin: Die Schwarz – Grüne Landesregierung plant für den NRW Haushalt 2025 massive Kürzungen in den sozialen Bereichen in Höhe von ca. 89 Mio. Euro. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im NRW hat eine Zusammenfassung zu den Auswirkungen der Haushaltsplanungen 2025 in NRW erstellt. Erschreckend dabei ist, dass die Grüne Landtagsfraktion offensichtlich keine moralischen Probleme damit hat. Um an der Macht zu bleiben scheint denen nichts zu fies zu sein und so werfen sie schamlos ihre sonst so hoch gehalten sozialen Wertvorstellungen und Ansprüche hemmungslos über Bord.

Mehr darüber lest ihr hier: https://www.lwlspd.de/wp-content/uploads/sites/1683/2024/09/2024-09-23-15_2693-Anfrage-der-LWLSPD-F-VO_-Auswirkungen-Haushaltsplanungen-Landesregierung.pdf

 Sachverhalt
Die Kürzungen im Haushaltsentwurf 2025 der Landesregierung Nordrhein-Westfalen betreffen zahlreiche soziale Dienstleistungen und Institutionen, die maßgeblich zur Unterstützung
und Eingliederung von Menschen mit Behinderungen sowie zur sozialen Stabilität beitragen.
Nach Berechnungen der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege betragen die von der Koalition aus CDU und BÜNDNIS 90/ DIE Grünen beabsichtigten Kürzungen im sozialen Bereich knapp 89 Millionen Euro. Viele Kürzungen werden sich direkt auf vulnerable Gruppen, wie Menschen mit Behinderungen, auswirken. Der Haushaltsplanentwurf sieht unter anderem Einsparungen in der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen in Höhe von 6,7 Millionen Euro vor. Die Berufsorientierung soll von 14 Millionen Euro auf 5.592 Millionen Euro, das bedeutet um 60 % gekürzt werden. Die Kürzungen betreffen wichtige Bereiche wie die berufliche Inklusion, die soziale Beratung und Präventionsmaßnahmen.

Die Reduzierung der Mittel stellt nicht nur die Qualität der Dienstleistungen infrage, sondern gefährdet auch die Existenz von Projekten, die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Besonders gravierend ist die mögliche Einschränkung von Leistungen der Eingliederungshilfe, die für die Teilhabe am Arbeitsmarkt, an Bildung und am gesellschaftlichen Leben unerlässlich sind.